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Reiserücktrittsversicherungen für Reisen in den Iran

Reiseversicherungen werden bei fast allen Reisen empfohlen. Natürlich benötigt man nicht für jede Reise auch sämtliche verfügbaren Reiseversicherungen, aber der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfiehlt sich in jedem Fall. Die Zeit, die zwischen der Buchung der Reise und deren eigentlichem Antritt liegt, beträgt bei den meisten Reisen mehrere Wochen oder sogar Monate. Deshalb ist es praktisch unmöglich zu sagen, ob man die Reise überhaupt antreten kann. Die Betonung liegt hierbei auf dem Wort „kann“, denn nur dann liegt eventuell auch ein Fall für die Reiserücktrittsversicherung vor und diese bezahlt die Stornokosten, die für einen Rücktritt einer bereits gebuchten Reise entstehen. Je nach Reisepreis und Zeitpunkt der Stornierung können die Stornokosten durchaus einige Hundert, vereinzelt sogar einige Tausend Euro betragen. Wer dann keine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, bleibt auf diesen Kosten selbst sitzen.

Die Kulturreise in den Iran: Nie ohne Auslandskrankenversicherung

Der Iran gehört zu den am meisten unterschätzten Reiseländern weltweit. Viele bringen mit diesem Land nur Fundamentalismus, Kriege und andere unschöne Dinge in Verbindung. Dabei gelten die Iraner als extrem gastfreundlich und die iranische Kultur sucht sicher ihresgleichen. Bevor man sich dieser Kultur aber widmen kann, muss eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden. Wer keine solche Versicherung vorweisen kann, darf nicht in den Iran einreisen. Das Vorhandensein einer Auslandskrankenversicherung sowie einer auch im Iran gültigen Unfallversicherung wird seit September 2011 schon bei der Beantragung eines Visums für den Iran überprüft, wie das Auswärtige Amt im Rahmen seiner allgemeinen Reisehinweise für den Iran auf seiner Website www.auswaertiges-amt.de ausführt. Wer diese Versicherungsschutz nicht nachweisen kann, erhält kein Visum und kann folglich auch nicht in den Iran einreisen. Aber auch ohne diesen Versicherungszwang wäre ein Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sehr zu empfehlen, zudem Policen, die für ein Jahr gültig sind, schon für sehr wenig Geld zu haben sind.

Abbruch einer Iranreise

Grundsätzlich kann es immer Gründe geben, die den Abbruch einer Reise rechtfertigen. Das ist natürlich auch bei einer Reise in den Iran der Fall. Gründe für einen Reiseabbruch können zum Beispiel Erkrankungen von Reisenden aber auch von zuhause gebliebenen nahen Angehörigen sein. Im Rahmen einer Iranreise können aber auch Erdbeben einen Abbruch der Reise erzwingen. Wie auf der Internetseite des Natur- und Umweltportals Seismoblog, www.seismoblog.de, ersichtlich ist, kommt es im Iran immer wieder zu schweren Erdbeben. Kann die Reise aufgrund eines solchen Erdbebens nicht fortgesetzt werden, übernimmt die Reiseabbruchversicherung die Kosten, die für außerplanmäßige Rückflüge entstehen. Auch sämtliche andere Kosten, die in Zusammenhang mit dem Reiseabbruch entstehen, werden von der Versicherung erstatte. Selbes gilt übrigens auch, wenn der Reisende durch ein Erdbeben oder eine sonstige Naturgewalt verletzt wird.

Unschöne Begegnungen mit Einheimischen

Ungeachtet der großen Gastfreundschaft der iranischen Bevölkerung gibt es natürlich auch hier, wie überall sonst auch, schwarze Schafe. Vor allem in der Hauptstadt Teheran geben sich Kriminelle als Sicherheitsbeamte aus und führen vermeintliche Personenkontrollen durch. Dabei kann es durchaus auch zum Verlust des Reisegepäcks kommen. Deshalb wird der Abschluss einer Reisegepäckversicherung dringend empfohlen. Diese Versicherung ersetzt den Schaden, der durch den Diebstahl oder das Abhandenkommen von Gepäckstücken während einer Reise entsteht. Reisende, die in eine Personenkontrolle geraten, sollten grundsätzlich darauf bestehen, diese in einer nahegelegenen Polizeistation oder aber im Hotel durchführen zu lassen. In diesem Zusammenhang sollte auch besondere Vorsicht bei angebotenen Getränken oder Nahrungsmitteln durch fremde Personen geboten sein. Nicht wenige Diebe mischen nämlich K.O.-Tropfen in die angebotenen Getränke oder Nahrungsmittel und betäuben damit ihre Opfer. Diese werden dann in der Regel komplett ausgeraubt. Außerhalb der Hauptstadt besteht eine Gefahr beraubt oder entführt zu werden insbesondere in den Kurdengebieten im nordwestlichen Iran. Auch die Provinzen Sistan-Belutschistan und Kerman sollte man aus diesen Gründen meiden. Teilweise bestehen für diese Gebiete sogar offizielle Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes. Von einer Reise in den Iran sollte man sich davon aber nicht abschrecken lassen, denn wer sich an diese Sicherheitsmaßregeln hält, kann davon ausgehen, dass er in seinem Iranurlaub keine allzu großen Probleme bekommen wird.